Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Nach Informationen der Bundesregierung wurden 77,68 % aller Grundsteuer-Erklärungen bis Ende Februar 2023 abgegeben. 


Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung war bereits Ende Januar 2023 abgelaufen; nur in Bayern wurde eine dreimonatige Verlängerung gewährt. Die Reform der Grundsteuer war nach einem Verfassungsgerichtsurteil notwendig geworden. Zur Reform gehört, dass alle rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Nun werden die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, zur Abgabe aufgefordert. 

Quelle | Deutscher Bundestag, hib 148/2023 vom 1.3.2023

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