Der Beschluss über die Genehmigung der Erweiterung einer Dachterrasse ist zu unbestimmt, wenn nicht ersichtlich ist, welche konkreten Veränderungen hiermit genehmigt werden. So sieht es das Amtsgericht (AG) Bonn. Danach muss insbesondere Konkretes zur optischen Gestaltung der Dachterrasse, der Außenbegrenzung sowie des konkreten Ausmaßes der Erweiterung enthalten sein.
Da der Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer diese Voraussetzungen nicht erfüllte, hatte ein Wohnungseigentümer diesen wegen Unbestimmtheit angefochten. Das AG gab ihm Recht: Der Inhalt eines Eigentümerbeschlusses muss, insbesondere da ein Sonderrechtsnachfolger an die Beschlüsse gebunden ist, inhaltlich bestimmt und klar sein. Die Eigentümerbeschlüsse müssen „aus sich heraus“ auszulegen sein und Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
Quelle | AG Bonn, Urteil vom 1.4.2022, 210 C 44/21