Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Der Bund der Steuerzahler hat darüber informiert, dass bei den Finanzgerichten (FG) Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz Klagen anhängig sind, die sich gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1.1.2022 nach dem Bundesmodell richten. 


Die Klagen stützen sich u. a. auf ein Gutachten von Prof. Dr. Gregor Kirchhof, der das Bundesmodell für verfassungswidrig hält. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Quelle | Bund der Steuerzahler, Mitteilung vom 11.12.2023 (Aktenzeichen der Klagen: FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3142/23; FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1205/23)

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