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Im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH)zwei Klagen zur Doppelbesteuerung der Renten als unbegründet abgewiesen. Für spätere Rentenjahrgänge zeichnet sich für den BFH wegen der Abschmelzung des Rentenfreibetrags indes eine Doppelbesteuerung ab. Hiergegen haben die Steuerpflichtigen nun Verfassungsbeschwerden eingelegt. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hierauf insofern reagiert, dass Steuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig ergehen, in denen Leibrenten oder andere Leistungen aus einer Basisversorgung erfasst sind. 


Beachten Sie | Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine Steuerreform auf den Weg zu bringen, die die Vorgaben des BFH erfüllt. Gemäß Pressemitteilung scheint das BMF aber Änderungen (erst) für künftige Rentenjahrgänge ab 2025 anzustreben. Die weitere Entwicklung bleibt vorerst abzuwarten. 

Quelle | Verfassungsbeschwerden: 2 BvR 1140/21 und 2 BvR 1143/21; BMF, PM vom 3.6.2021 „Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Rentenbesteuerung“; BMF, Schreiben vom 30.8.2021, IV A 3 - S 0338/19/10006 :001

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