Durch AGB erhobene Verwahrentgelte sind unzulässig und führen zu einer Rückzahlungspflicht an den Verbraucher. So hat es das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth entschieden.
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Die betroffene Bank hatte ab einem Guthaben von 10.000,01 Euro auf einem Girokonto und ab dem ersten Cent auf einem Tagesgeldkonto Verwahrentgelte von 0,5 Prozent p. a. erhoben. Gegen die Klauseln hatte der vzbv geklagt und nach Maßgabe des Unterlassungsklagengesetzes einen Unterlassungsanspruch wegen des Verstoßes gegen die AGB-Regeln des BGB – erfolgreich – geltend gemacht.
Das Kreditinstitut hat die Entscheidung – erwartbar – nicht akzeptiert. Es ist in Berufung gegangen.
Quelle | LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 28.10.2022, 7 O 566/21, Abruf-Nr. 233115 unter www.iww.de