Rechtsanwälte und Notar Dr. Lippmann, Hennigs & Coll. Hannover Laatzen

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Auch eine – strafbare – Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist möglich. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal klargestellt. 


Zwei Mitfahrer hatten sich mit dem angeklagten Fahrer nach einem Verkehrsunfall – noch im Fahrzeug – auf eine gemeinsame Flucht verständigt. Sie hätten ihn hierdurch in seinem Entschluss bestärkt, sich vom Ort des durch ihn verursachten Verkehrsunfalls zu entfernen. Alle drei Personen verließen zeitnah zueinander das Fahrzeug und liefen davon.

Quelle | BGH, Urteil vom 1.8.2024, 4 StR 409/23, Abruf-Nr. 243631 unter www.iww.de

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